"Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Geimpft, Getestet, Genesen) möglich", halten die Bischöfe in ihrer Erklärung ausdrücklich zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" fest. Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen und das wieder verordnete Tragen der FFP2-Masken seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern.
Pfarrer Christian Maresch bittet alle GottesdienstbesucherInnen, diese Maßnahmen mitzutragen, denn "nur so können wir einander schützen, indem wir Eigenverantwortung und Rücksichtnahme leben."
In der Pfarre Altsimmering, in der Filialkirche St. Josef, finden derzeit die Erstkommunionfeiern statt. Pfarrer Maresch hat für die Pfarre entschieden, dass aufgrund der COVID19-Maßnahmen es für die Gemeinde nicht möglich ist an dieser Feier teilzunehmen. Der Zutritt ist für die Familien nur mit einem 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich. Pfarrer Maresch bittet die Pfarrgemeinde: "Bitte weicht auf die Gottesdienste um 8.30 Uhr bzw. 10.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Laurenz aus! Und ich bitte alle, weiter für unsere Erstkommunionkinder zu beten."
Weitere Regelungen sind die Ausnahme von der Maskenpflicht: Kinder sind bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können, davon befreit. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen.
Pfarrer Christian Maresch weist besonders auf die Gültigkeit der Rahmenordnung hin: "Diese gilt nur für Gottesdienste. Für alle anderen kirchlichen Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafé oder die Chorprobe gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp."
Weiterhin gilt: "Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten." In der bischöflichen Rahmenordnung wird auch extra darauf hingewiesen, dass "wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden", dazu verweisen die Bischöfe auf die unterschiedlichen Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien.
Notwendig ist ein Kontaktpersonenmanagement, also das Erfassen der anwesenden Feiergemeinde, um für den Fall einer Infektion nachverfolgen zu können, wer beim Gottesdienst anwesend war. Dazu sind bereitgestellte Kontaktdatenblättern auszufüllen. "Die darauf vermerkten Daten der teilnehmenden Personen (Name und Telefonnummer) werden für die Dauer von 28 Tagen aufbewahrt und dann vernichtet und für keinerlei anderen Zwecke verwendet", betont Pfarrer Maresch.