"Ich freue mich, dass wir im Sommer in unseren beiden Kirchen die Gottesdienste quasi normal feiern können", reagiert Pfarrer Christian Maresch auf die Erleichterungen. Trotzdem bitte er um Vorsicht bei den Zusammenkünften: "Desinfektion, Hände waschen und der Mund-Nasenschutz bleiben uns ja erhalten." Die neuen Regelungen gelten vorerst bis 28. Juli.
- Der verpflichtende Mindestabstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, kann entfallen.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt. Anstelle dessen ist zumindest ein einfacher Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Bei „sakramentalen Feiern aus einmaligem Anlass“ (Taufen, Firmungen, Erstkommunionen und Trauungen) kann der Mund-Nasen-Schutz entfallen, wenn von allen Mitfeiernden ein Nachweis gemäß 3-G erbracht wird. Dies ist im Vorfeld mit dem Vorsteher der Feier abzustimmen. In Wien ist der Nachweis gemäß “3G” ab 6 Jahren zu erbringen, in NÖ ab 13 Jahren.
- Gesang im Gottesdienst ist (mit Mund-Nasen-Schutz) uneingeschränkt möglich.
- Chöre können ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne verpflichtenden Mindestabstand singen, alle TeilnehmerInnen müssen dafür den “3G-Nachweis” erbringen.
- Bei Zusammenkünften aller Art (Bibelrunde, Seniorenrunde, Gebetskreis..) bis 100 Personen gilt im Innenraum die Maskenpflicht (einfacher Mund-Nasen-Schutz) oder ein Nachweis gemäß “3-G-Regel”. Dieser ist ab 6 Jahren zu erbringen. Antigenselbsttests (“Nasenbohrertests”) sind in Wien als Nachweis grundsätzlich nicht mehr zulässig.
- Im Pfarrcafé/bei Agapen ist (entsprechend den Regelungen der Gastronomie) ist ein Nachweis gemäß 3-G ab 6 Jahren zu erbringen.
- Zusammenkünfte sind erst mit über 100 Personen anzeigepflichtig. Hier ist ein Nachweis gemäß “3G-Regel” zu erbringen, sowie die Kontaktdaten zu erfassen. Auch bei anzeigepflichtigen Zusammenkünften entfällt die Maskenpflicht, wenn die “3G-Regel” erfüllt ist. Auch bei anzeigepflichtigen Veranstaltungen ist ab sofort ein Präventionskonzept zu erstellen, sowie ein Präventionsbeauftragter zu bestellen.
- Zusammenkünfte sind mit über 500 Personen bewilligungspflichtig.
- Für Kinder- und Jugendgruppen gelten dieselben Regelungen wie bei Zusammenkünften.
- Beim Parteienverkehr, sowie bei Besprechungen im beruflichen Kontext ist ein MN-Schutz zu tragen, sofern nicht ein “3G-Nachweis” vorliegt.
Die Rahmenordnung ist unter https://www.bischofskonferenz.at/ abrufbar. Das Präventionskonzept für sakramentale Feiern aus einmaligem Anlass finden Sie unter https://www.bischofskonferenz.at/dl/rnpmJmoJKOMKJqx4KJKJKJKLlLLn/Information_zum_Praeventionskonzept_f_r_einmalige_Feiern_ab_01072021_pdf.