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Neuerlicher Lockdown - Regeln für Gottesdienste
© Fotomontage

Am Montag, 22. November tritt in Österreich erneut ein harter Lockdown in Kraft, der das gesellschaftliche Leben stillstehen lässt. Die Österreichische Bischofskonferenz hat auch die Regeln für Gottesdienste verschärft und Pfarrer Christian Maresch bittet alle, diese Regeln mitzutragen und einzuhalten.

Zwei wichtige Grundregeln gilt es jetzt zu beachten, nach wie vor gilt die FFP2-Maskenpflicht in jedem Gottesdienst, auch im Freien. Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand eingehalten werden. "Das bedeutet in der Pfarre Altsimmering wieder, dass in der Pfarrkirche St. Laurenz nur 30 Personen und in St. Josef auf der Haide nur 50 Personen die Messe mitfeiern dürfen", erklärt Pfarrer Maresch die Regeln. Dazu kommt, die seit zwei Wochen geltende Maßnahme, dass alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen müssen. Wiederum gibt es jetzt deutliche Einschränkungen beim Gesang und der Musik. Der Gemeindegesang während des Gottesdienstes - selbstverständlich nur mit Maske - wird stark reduziert. Der Chorgesang wird wieder ausgesetzt. Zulässig sind lediglich maximal vier Solisten, die einen 2G-Nachweis erbringen müssen.

© Bernhard Wieczorek
Pfarrer Christian Maresch bittet seine Pfarrgemeinde die aktuellen Maßnahmen der Bischöfe mitzutragen.

Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme", heißt es in der schriftlichen Aussendung der Bischofskonferenz.

Sakramentsfeiern verschieben

Auch bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gilt ab Montag ausnahmslos die FFP2-Maskenpflicht. "Diese Feiern sollen jetzt aber so weit wie möglich im Interesse der Mitfeiernden verschoben werden", erklärte dazu Liturgie-Bischof Anton Leichtfried gegenüber Kathpress. Wenn sie dennoch stattfinden, sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen. Zeitweise Ausnahmen von der Tragepflicht gibt es - wie bisher - beim Wahrnehmen von liturgischen Diensten (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.); in diesen Fällen müssen aber größere Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Maßnahmen brachten

Um den Mindestabstand zwischen den Mitfeiernden einzuhalten, sind Vorkehrungen wie das Absperren von Kirchenbänken vorzunehmen. Der Zwei-Meter-Mindestabstand muss nicht zwischen Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, eingehalten werden. Er darf auch unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen - etwa durch den Priester - erfordert, dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden.

Zahlreiche Hygieneregeln

"Bitte nutzten Sie weiterhin die aufgestellten Desinfektionsmittelspender und beachten Sie besonders die Regel, dass wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten", betont auch Pfarrer Christian Maresch.

Kommunionempfang

Detaillierte Regel gibt es weiterhin zum Kommunionempfang. "Ich bitte alle beim Kommunionempfang einen ausreichenden Abstand einzuhalten. Wie die Bischofskonferenz deutlich empfiehlt bitte ich alle die Handkommunion zu empfangen", so Pfarrer Maresch. Zur Mundkommunion gilt wie zuletzt: Sie ist "nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird", heißt es von Seiten der Bischofskonferenz.

Pfarrliche Veranstaltungen

Im pfarrlichen Leben gilt auch die staatliche Regelung, dass jede Form von Zusammenkunft (z.B. Bibelkreis, Sakramentenvorbereitung, Pfarrcafé, etc.) in Präsenz somit ab Montag, 22.11.2021 untersagt ist.
Ausnahmen gibt es für berufliche Zusammenkünfte, die dann unter strengen Sicherheitsmaßnahmen (3G-Nachweis und FFP-Maske) stattfinden dürfen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind. Das betrifft etwa Pfarrteamsitzungen, PGR, pfarrliche Gremien. Sofern möglich, sollen auch diese Sitzungen verschoben oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
Caritative Aktivitäten wie Le+O etc. sind aber weiterhin unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen möglich.

"Bleiben wir trotz aller Einschränkungen mit den Menschen in Kontakt. Nutzen wir dazu jene Möglichkeiten, mit denen wir in den vergangenen Lockdowns Erfahrung gesammelt haben: Telefon, (Video)chat, Gespräche über den Gartenzaun, Hilfestellungen für Gottesdienste zu Hause, Streamingangebote o.ä.", ruft Generalvikar Nikolaus Krasa in einem Schreiben an die Pfarren auf.

(gr/kap)






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Dienstag 8:00   St. Laurenz
Mittwoch 18:00 St. Laurenz
Donnerstag 8:00   St. Laurenz
Freitag   18:00 St. Laurenz
Samstag   18:00 St. Laurenz
Sonntag 9:00 St. Laurenz
Sonntag 10:00 St. Josef

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