"Die letzten Tage haben wieder einen Anstieg der Corona-Fallzahlen gebracht. Daher wird von der Leitung der Erzdiözese Wien die Wiener Regelung übernommen und in allen Kirchen die Verwendung einer FFP2-Maske verpflichtend für Mitfeiernde und liturgische Dienste vorgeschrieben", zitiert Pfarrer Christian Maresch aus der Aussendung der Erzdiözese Wien. Er sei froh über diese Regelung, denn diese bringe auch Sicherheit für die GottesdienstbesucherInnen.
Die von der Bischofskonferenz mit Wirksamkeit von 5. März beschlossenen Regelungen bleiben abgesehen von der Maskenpflicht unverändert. Dazu zählt der Wegfall des Mindestabstands und der 3G-Regel für liturgische Dienste.
Auch bei den Regelungen für die Kirchenmusik wird diese strengere Regel angewendet und bei Proben und Auftritten von Chören ist von allen Mitwirkenden ein 3G-Nachweis zu verlangen.
Im Blick auf die Pfarrgemeinderatswahlen am 20. März wird festgelegt, dass für alle Personen (Wahlkommission, Wählerinnen und Wähler) die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gilt.